Aufnahmeverfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass Sie Ihr Kind bei uns anmelden wollen.

Das ist grundsätzlich für jedes Kind des Landkreises möglich, wenn eine Gymnasialempfehlung der Grundschule vorliegt, und die Notensumme in Deutsch, Englisch und Mathematik 7 nicht übersteigt.
Haben wir mehr Anmeldungen als Plätze zu vergeben sind, führe ich ein Auswahlverfahren durch. Wie das geschieht, erfahren Sie hier.

Thomas Meinecke, Schulleiter

Wie funktioniert das Auswahlverfahren am MCG?

Anmeldeformular für das Schuljahr 2023/24

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Welche Termine und Fristen muss ich bezüglich des Aufnahmeverfahrens beachten?

Freitag, 27.01.2023
Ausgabe der Grundschulgutachten / Anmeldeformulare in der Grundschule

Montag, 06.02.2023 – Freitag, 10.02.2023
Abgabe der Anmeldeunterlagen in den Grundschulen durch die Eltern

Freitag, 09.06.2023
Versand der Aufnahme- und Zuwendungsbescheide an die Eltern
(Die Bescheide werden von der Regionalstelle Neuruppin zeitgleich verschickt.)
Am 12.07.2023 endet hierfür die Widerspruchsfrist durch die Erziehungsberechtigten

2. Welche Schulen und wie viele Wünsche kann ich angeben?

1. Bitte ausschließlich Schulen des Landes Brandenburg in öffentlicher Trägerschaft angeben.
Sofern das Kind parallel an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet wurde, ist dies auf dem Anmeldeformular kenntlich zu machen.

2. Sie müssen zwingend einen Zweitwunsch angeben (nicht die selbe Schule wie Erstwunsch)!

3. Welche Fremdsprachenregelung gibt es am Marie-Curie-Gymnasium?

Als Zweitsprache ist entweder Latein, Französisch oder Spanisch anzugeben. Der Vermerk, ob Sie mit einer weiteren Zweitsprache einverständen wären, hat für uns keinen bindenden Charakter. Bei Übernachfrage einer Sprache werden die verfügbaren Plätze per Losverfahren vergeben.

1. Fremdsprache
Englisch (ab Klasse 3, spätestens ab Klasse 5 für Schüler aus anderen Bundesländern)

2. Fremdsprache
Latein, Französisch oder Spanisch (ab Klasse 7)

3. Fremdsprache
Latein oder Spanisch (ab Klasse 9)

4. Wie ist das Aufnahmeverfahren für Schüler:innen mit Wohnsitz in Berlin?

Unsere Schule, welche nur 1,3 km von der Stadtgrenze entfernt liegt, erhält häufig Anfragen von Schüler:innen die ihren Wohnort in Berlin haben.

Allerdings gilt: Es besteht Schulpflicht im Land Berlin und die Eltern müssen ihr Kind in Berlin an einer Schule anmelden.

Der Schulbesuch in Brandenburg ist im Rahmen des Gastschülerverfahrens Berlin-Brandenburg möglich. Ein formeller Antrag auf Aufnahme in eine öffentliche Schule im Land Brandenburg ist beim zuständigen Bezirksamt in Berlin zu stellen.

Ist ein Umzug nach Brandenburg geplant, werden die Schülerinnen und Schüler erst in das Ü7-Verfahren einbezogen, wenn als Nachweis eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes vorgelegt wird.

Haben Sie weitere Fragen zu unserem Auswahlverfahren?

Dann kontaktieren Sie uns gern. Per E-Mail oer Telefon:

sekretariat.curie.120741@lk.brandenburg.de
03303 29580