Bewertung im Fachbereich Deutsch

Grundsätze

1. Transparenz der Bewertung

Der Schüler muss vor dem Schuljahr über die für ihn geltenden Grundsätze der Bewertung im Fach Deutsch informiert werden.

Sekundarstufe 1

Leistungsbewertung

Bewertung von Diktaten

Note 1 2 3 4 5
Fehleranzahl (ab…) 1,0 2,5 4,5 6,5 8,5

Bewertung von Aufsätzen

  • Die erteilte Gesamtnote beim Aufsatz kann nicht besser sein als die Inhaltsnote.
  • Die erteilte Gesamtnote beim Aufsatz errechnet sich wie folgt: Inhalt 50%, Darstellung (sprachlich /formal) 25% sowie Rechtschreibung/Grammatik 25%
  • Bei SuS, deren Rechschreibleistung wegen einer diagnostizierten LRS nicht bewertet wird, gehen der Inhalt zu 66,6 % und der Ausdruck verbunden mit der Grammatik zu 33,3% in die Wertung ein.
Bildung der Zeugnisnote

Leistung Gewichtung
Klassenarbeiten 50%
alle übrigen Noten 50%
Anmerkungen:

  • Für SuS, die in Jahrgangsstufe 9 eine Facharbeit schreiben ändert sich die Gewichtung wie folgt: Klassenarbeiten (50%), Facharbeit (20%), alle übrigen Noten (30%).
  • In Klasse 10 wird zuerst die Vornote (ohne Nachkommastellen) gebildet. Für die Zeugnisnote beträgt die Gewichtung: Vornote (60%), schriftliche Prüfung (40%), d.h. vereinfacht gesagt: Die schriftliche Prüfung beeinflusst die Zeugnisnote erst ab einer Abweichung von zwei Noten gegenüber der Vornote.

Zahl und Dauer von Klassenarbeiten

Klasse Anzahl Dauer (Min.) Bemerkung
7 4 – 5 45  
8 4 – 5 45 – 90 Orientierungsarbeit zählt als Klassenarbeit
9 4 – 5 45 – 90  
10 3 – 4 45 – 135 Prüfung zählt nicht als Klassenarbeit

Sekundarstufe 2

Leistungsbewertung

Bewertungsmaßstab gem. VV-Leistungsbewertung
(gültig für Klasse 11 ab Beginn des Schuljahres 2019/20, gültig für Klasse 12 ab Beginn des Schuljahres 2020/21)

Note 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6
Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0
ab % 95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 40 33 27 20 0

Bildung der Zeugnisnote

Leistung Gewichtung
Klausur 33,33%
alle übrigen Noten 66,67%

Zahl und Dauer von Klausuren

Klasse Anzahl Dauer (Min.) Bemerkung
11-1 1 135  
11-2 1 180  
12-1 1 315 abiturprüfungsähnliche Bedigungen mit Pflicht- und Wahlaufgaben
über alle bisherigen Kursinhalte
12-2 1 180  

 

Die Bewertung und Zensierung erfolgt nach Beschluss der Fachkonferenz Mathematik, Marie-Curie-Gymnasium Hohen Neuendorf vom 15. August 2018 auf Grundlage des Brandenburger Schulgesetzes (§ 57 Grundsätze der Leistungsbewertung), der VV-Leistungsbewertung vom 21. Juli 2011, der Fünften VV zur Änderung der VV Leistungsbewertung vom 14. Februar 2018, der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung-GOSTV vom 12. April 2011 und den entsprechenden VV-GOSTV.